Schallsignale machen Absichten und Fahrzeugzustände hörbar. Ihre Bedeutung entsteht aus dem Zusammenhang: Sehen sich die Fahrzeuge, herrscht verminderte Sicht, bewegt sich das Fahrzeug durchs Wasser oder liegt es vor Anker? Dasselbe Hören ohne diesen Kontext kann zu einer falschen Entscheidung führen.
Töne eindeutig unterscheiden
Ein kurzer Ton dauert ungefähr eine Sekunde, ein langer Ton ungefähr vier bis sechs Sekunden. Entscheidend sind Anzahl, Länge, Gruppe und Wiederholung. Vor Fahrtantritt wird geprüft, ob die vorgeschriebene Schallsignalanlage funktioniert und von der Steuerposition aus bedient werden kann.
Manöversignale in Sichtweite
Wenn Maschinenfahrzeuge einander in Sicht haben und nach den Kollisionsverhütungsregeln manövrieren, zeigt ein kurzer Ton eine Kursänderung nach Steuerbord und zwei kurze Töne eine Kursänderung nach Backbord an. Drei kurze Töne bedeuten, dass die Antriebsmaschine rückwärts arbeitet; das Fahrzeug kann dabei noch Fahrt voraus durchs Wasser haben. Diese Signale beschreiben ein Manöver oder eine Maschinenwirkung und verleihen kein Wegerecht. Nationale Regeln können für bestimmte Fahrwasser zusätzliche oder abweichende Signale vorsehen.
In bestimmten Fahrwassersituationen werden Überholabsicht und Zustimmung mit festgelegten Tonfolgen ausgedrückt. Kann die Absicht eines anderen Fahrzeugs nicht verstanden werden oder bestehen Zweifel an ausreichenden Maßnahmen, wird das Zweifelssignal gegeben: mindestens fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Töne.
Konkrete Signalfolgen
| Folge | Bedeutung im passenden Kontext | Nächste Prüfung |
|---|---|---|
| ein kurzer Ton | Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord. | Ist die Kursänderung sichtbar und sicher? |
| zwei kurze Töne | Ich ändere meinen Kurs nach Backbord. | Entsteht eine neue Begegnung? |
| drei kurze Töne | Meine Maschine arbeitet rückwärts. | Das Fahrzeug kann trotzdem noch voraus laufen. |
| mindestens fünf kurze Töne | Absicht oder ausreichende Maßnahme ist unklar. | Sofort Lage, Geschwindigkeit und Ausweichraum prüfen. |
In einem engen Fahrwasser kündigt ein Überholer seine Absicht mit zwei langen und einem kurzen Ton für das Überholen an der Steuerbordseite des Vorausfahrenden beziehungsweise mit zwei langen und zwei kurzen Tönen für dessen Backbordseite an. Zustimmung wird mit lang, kurz, lang, kurz signalisiert. Diese Folgen sind an die konkrete Regel- und Fahrwassersituation gebunden; ohne sichere Zuordnung entsteht keine Zustimmung.
Signale bei verminderter Sicht
Nebelsignale melden vor allem Status und Fahrtzustand in vorgeschriebenen Zeitabständen. Ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser gibt einen langen Ton. Ist es in Fahrt, macht aber keine Fahrt durchs Wasser, folgen zwei lange Töne mit kurzem Zwischenraum. Andere Fahrzeugarten und besondere Einschränkungen verwenden weitere festgelegte Gruppen.
Ein Segelfahrzeug, ein manövrierunfähiges oder manövrierbehindertes Fahrzeug sowie einige weitere Kategorien geben einen langen Ton gefolgt von zwei kurzen Tönen. Ein Fahrzeug vor Anker läutet grundsätzlich die Glocke in festgelegter Weise; je nach Größe und Lage kommen weitere Signale hinzu. Die vollständige Zuordnung muss aus den geltenden Regeln und den an Bord mitzuführenden Unterlagen sicher beherrscht werden.
Fahrt durchs Wasser ist nicht gleich „in Fahrt“
Ein Maschinenfahrzeug kann in Fahrt sein, ohne Fahrt durchs Wasser zu machen. Läuft es durchs Wasser, ertönt bei verminderter Sicht in Abständen von höchstens zwei Minuten ein langer Ton. Ist es in Fahrt, liegt aber gestoppt ohne Fahrt durchs Wasser, gibt es zwei lange Töne mit etwa zwei Sekunden Zwischenraum. Die Unterscheidung beschreibt den Bewegungszustand und ist für die Einschätzung einer Annäherung wesentlich.
Hören, protokollieren, handeln
Bei verminderter Sicht werden Richtung, Uhrzeit, Folge und Wiederholung eines gehörten Signals notiert. Ein Signal scheinbar vorlicher als quer verlangt besondere Vorsicht: Fahrt wird auf das für die Lage erforderliche Mindestmaß reduziert, erforderlichenfalls wird die Fahrt weggenommen, und es wird mit äußerster Vorsicht navigiert, bis die Kollisionsgefahr vorüber ist. Radarbild und Hörbeobachtung werden fortlaufend zusammengeführt.
| Kontext | Kernaussage | Folgehandlung |
|---|---|---|
| Fahrzeuge in Sicht | Manöverabsicht oder Zweifel | Bewegung beobachten und Kollisionslage neu prüfen |
| Verminderte Sicht | Status und Fahrtzustand | Sichere Geschwindigkeit, Ausguck und Radarbewertung anpassen |
| Anker oder Grund | Stationärer oder besonderer Zustand | Position, Abstand und weitere Kennzeichen prüfen |
Vom Hören zur sicheren Reaktion
- Richtung, Tonfolge und Zeitpunkt erfassen.
- Eigenen Sicht-, Fahrt- und Revierkontext bestimmen.
- Signal mit Radar, AIS und Sichtbeobachtung abgleichen.
- Bei Unsicherheit Geschwindigkeit reduzieren und Maschinenbereitschaft herstellen.
- Lage weiter beobachten; ein Signal ist keine abgeschlossene Begegnung.
Üben ohne Klangverwechslung
Tonfolgen werden am besten nach Situationen gelernt: Absicht bei Sichtkontakt, Zweifel, Status im Nebel und Lage vor Anker. So bleibt nicht nur eine Zahlenfolge im Gedächtnis, sondern ihre Bedeutung für die nächste sichere Handlung.
Die sichtbaren Gegenstücke behandelt Lichterführung sicher erkennen.