Ein Lichtbild wird zuverlässig, wenn du nicht einzelne Farben rätst, sondern immer dieselbe Reihenfolge prüfst: Welche Lichter sind sichtbar, aus welcher Richtung sehe ich das Fahrzeug und welche zusätzliche Tätigkeit wird angezeigt?
Die drei Leseschritte
- Grundbild: Seitenlichter, Hecklicht und Topplicht grenzen Blickrichtung und Fahrzeugart ein.
- Anordnung: Farbe, Anzahl und vertikale oder horizontale Stellung gehören zusammen.
- Zusatzbild: Besondere Tätigkeit oder Manövrierfähigkeit verändert die Einordnung.
Textalternative für eine Nachtszene
Du siehst voraus zwei weiße Topplichter sowie darunter Grün an Steuerbord und Rot an Backbord. Das achtere Topplicht steht höher als das vordere; diese längsversetzte Anordnung gehört zum Bild eines Maschinenfahrzeugs von mindestens 50 m Länge. Ein kürzeres Maschinenfahrzeug darf das zweite Topplicht zusätzlich führen. Die gleichzeitig sichtbaren Seitenlichter zeigen eine annähernd voraus liegende Blickrichtung. Entscheidend ist die gesamte Anordnung, nicht ein isolierter Lichtpunkt.
Typische Fehlvorstellungen
- Rot und Grün werden als Bedeutung statt als sichtbare Fahrzeugseite gelernt.
- Ein Zusatzlicht wird erkannt, aber das Grundbild des Fahrzeugs ignoriert.
- Ein auswendig gelerntes Muster wird trotz anderer Blickrichtung übernommen.
Orientierungslabor: Blickrichtung wird Lichtbild
Die Draufsicht erklärt, warum ein Licht sichtbar ist. Das Nachtbild zeigt, was du aus der gewählten Richtung tatsächlich erkennst. Wähle Fahrzeug und Beobachterposition; beide Ansichten bleiben miteinander synchron.
Wo stehst du zum Fahrzeug?
Beide Seitenlichter grenzen den Bug ein
Rot und Grün erscheinen gemeinsam. Das weiße Topplicht bestätigt das Maschinenfahrzeug.
- Sichtbar
- Topplicht, rotes und grünes Seitenlicht
- Verdeckt
- Hecklicht
Vier klare Ausgangsbilder
| Beobachter | Seitenlicht | Hecklicht | Topplicht Maschine |
|---|---|---|---|
| Voraus | Rot und Grün | Nein | Ja |
| Steuerbord querab | Grün | Nein | Ja |
| Achteraus | Nein | Weiß | Nein |
| Backbord querab | Rot | Nein | Ja |
Grundbilder als Ausgangspunkt
| Fahrzeug oder Zustand | Grundbild bei Nacht | Entscheidender Zusatz |
|---|---|---|
| Maschinenfahrzeug in Fahrt | Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht | Ab 50 m Länge kommt ein zweites, achteres und höheres Topplicht hinzu. |
| Segelfahrzeug in Fahrt | Seitenlichter und Hecklicht | Fährt es zugleich mit Maschine, gilt es für die Lichterführung als Maschinenfahrzeug. |
| Manövrierunfähiges Fahrzeug | Zwei rote Rundumlichter übereinander | Bei Fahrt durchs Wasser kommen Seiten- und Hecklicht hinzu. |
| Manövrierbehindertes Fahrzeug | Rot, weiß, rot als Rundumlichter übereinander | Tätigkeit und gegebenenfalls weitere Lichter müssen mitgelesen werden. |
| Fahrzeug vor Anker | Weiße Rundumlichter nach Fahrzeuglänge | Am Tag gehört der schwarze Ball zum Ankerbild. |
Ein Lichtbild beschreibt nicht automatisch die Ausweichpflicht. Erst Blickrichtung, Bewegung, Fahrzeugzustand, Sichtbedingungen und Regelbereich ergeben die Lage. Reichweiten, Größenstaffelungen und Sonderfahrzeuge werden deshalb direkt mit Teil C der KVR abgeglichen.
Amtliche Grundlage
Die verbindliche Systematik steht in Teil C der Kollisionsverhütungsregeln. Dieser Guide wurde am 15. August 2026 gegen den ELWIS-Stand geprüft und ersetzt nicht den Wortlaut der Regeln.
Im SBF-See-Trainer beantwortest du Lichtszenen aktiv und erhältst erst danach die Einordnung. Als nächster Schritt verbindet der Guide zu Ausweichregeln Wahrnehmung und Handlung.